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   LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09   

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https://dejure.org/2010,26265
LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09 (https://dejure.org/2010,26265)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2010 - 4 Sa 66/09 (https://dejure.org/2010,26265)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 4 Sa 66/09 (https://dejure.org/2010,26265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierungsrechtliche Einordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des Bezirklichen Ordnungsdienstes der Freien und Hansestadt Hamburg; Anforderungen an die Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierungsrechtliche Einordnung der Streifentätigkeit eines Mitarbeiters des Bezirklichen Ordnungsdienstes der Freien und Hansestadt Hamburg; Anforderungen an die Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Eine solche Argumentation treffe den Kern der Tätigkeit des Außendienstmitarbeiters vorliegend nicht, anders als in der Entscheidung, wie sie das Bundesarbeitsgericht vom 07. Juli 2004 ( 4 AZR 507/03) entschieden habe.

    Der hier vorliegende enge Zusammenhang einzelner Arbeitsleistungen, die sämtlich der Durchsetzung der Ge- und Verbote im Gebiet der Beklagten dienen sollen, spricht für die Annahme eines einzigen einheitlichen Arbeitsvorgangs (vgl. BAG Urteil vom 07. Juli 2004 - 4 AZR 507/03, AP Nr. 297 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Dieses Tarifmerkmal hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Element, wonach Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art erforderlich sind Die "Vielseitigkeit" der Fachkenntnisse kann sich insbesondere aus der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen ergeben (BAG Urteil vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Bei der von daher lediglich gebotenen pauschalen Prüfung (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1997, aaO.) besteht nach allem kein Zweifel, dass der Kläger zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben über gründliche und vielseitige Fachkenntnisse verfügen muss.

  • ArbG Hamburg, 03.09.2009 - 17 Ca 1/09
    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 03. September 2009 - 17 Ca 1/09 - teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 03. September 2009 - 17 Ca 1/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 456/06

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Trotzdem bleibt das Faktum der geistigen Arbeit bestehen (vgl. BAG Urteil vom 06. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156-160).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Dies genügt, um von einem rechtserheblichen Anteil selbständiger Leistungen bei der Tätigkeit des Klägers auszugehen (vgl. BAG vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93, AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris; BAG vom 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94, AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Dies genügt, um von einem rechtserheblichen Anteil selbständiger Leistungen bei der Tätigkeit des Klägers auszugehen (vgl. BAG vom 20.10.1993 - 4 AZR 45/93, AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris; BAG vom 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94, AP Nr. 193 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Der Anspruchsinhaber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird (BAG Urteil vom 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00, AP Nr. 2 zu § 70 BAT-O ).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Trotzdem bleibt das Faktum der geistigen Arbeit bestehen (vgl. BAG Urteil vom 06. Juni 2007 - 4 AZR 456/06 - ZTR 2008, 156-160).
  • LAG Hamburg, 14.04.2010 - 5 Sa 91/09
    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Unter Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist mit dem Landesarbeitsgericht Hamburg im Urteil vom 20. Januar 2010 (Az. 3 Sa 61/09), dem die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 14. April 2010 (Az. 5 Sa 91/09) gefolgt ist, vorliegend von einem einheitlichen Arbeitsvorgang "Streifengänge" auszugehen; diese Tätigkeit füllt unstreitig 80 % der Arbeitszeit des Klägers aus und ist damit für die tarifliche Eingruppierung maßgeblich.
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.05.2010 - 4 Sa 66/09
    Dies ist bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage dann der Fall, wenn z.B. über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, wie etwa die Einstufung in einer Vergütungstabelle des öffentlichen Dienstes nach Lebensaltersstufen oder Stufen, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kein Streit besteht (vgl. nur BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - AP Nr. 40 zu § 1 TVG = EzA § 1 TVG Nr. 48).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 177/96

    Eingruppierung eines technischen Angestellten im Hochbauamt

  • LAG Hamburg, 20.01.2010 - 3 Sa 61/09

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens; Eingruppierungsrechtliche Eiordnung

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 374/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2010 - 4 Sa 66/09 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2010 - 4 Sa 66/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3. September 2009 - 17 Ca 1/09 - auch insoweit zurückgewiesen hat, als es Feststellungen zur Vergütung des Klägers ab dem 1. Juli 2007 getroffen hat.

  • LAG Hamburg, 22.06.2010 - 2 Sa 9/10

    Keine Eingruppierung eines Wegewartes der Stadt Hamburg in VergGr 5c BAT

    Soweit der Kläger sich auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2010 - 4 Sa 66/09 - berufen hat, ist darauf hinzuweisen, dass jener Fall aufgrund der langjährigen Tätigkeit des dortigen Klägers im bezirklichen Ordnungsdienst zum einen nicht mit der hier zu entscheidenden Fallgestaltung unmittelbar vergleichbar ist und zum anderen in jenem Verfahren offenbar von der Beklagten nicht im Einzelnen und substantiiert die Tatsache der Übereinkunft der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der außertariflichen Eingruppierung der Wegewarte in H. dargetan worden ist.
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